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Der Nationalrat verschärft das Mietrecht vorerst nicht weiter

20. März 2026 – Der Nationalrat schreibt die parlamentarische Initiative 17.493 «Beweisbare Kriterien für die Orts- und Quartierüblichkeit der Mieten schaffen» ab. Das freut den Städteverband, der die Vorlage bereits in der Vernehmlassung zur Ablehnung empfahl. Die Vorlage hätte einseitig die Vermietendenseite begünstigt und zu einer weiteren Erhöhung der Mieten geführt. Aufgrund der schwierigen Lage auf dem städtischen Mietwohnungsmarkt ist für die Städte die Erhaltung der Rechte der Mieterinnen und Mieter unumgänglich.

Der Städteverband unterstützt eine Stärkung der Rechte der Mietenden, denn die urbane Bevölkerung der Schweiz wohnt grossmehrheitlich in Mietwohnungen (74% des Wohnungsbestands). Die parlamentarische Initiative hätte zum Ziel gehabt, die Zulassung des orts- und quartierüblichen Mietzinses als Mittel zu Mietzinsfestsetzung erleichtern. Der Städteverband hält die heute geltenden Anforderungen für gerechtfertigt. Die parlamentarische Initiative wäre ein weiterer Schritt zur Abschwächung des Prinzips der Kostenmiete hin zur Marktmiete gewesen, was die Städte entschieden ablehnen. Mieten hätten – auch in Bestandesverträgen – einfacher angepasst werden können und Kündigungen aus wirtschaftlichen Gründen wären vereinfacht worden. Dass dies nun nicht weiterverfolgt wird, begrüsst der Städteverband.

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